Aufzug warten – gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen

Ob Güter oder Menschen, Aufzüge erleichtern es, komfortabel mehrere Stockwerke zu überwinden. Rund um den Globus sind Tag für Tag mehrere Millionen Aufzüge im Einsatz. Dabei muss bei jeder Fahrt die Sicherheit aller Fahrgäste gewährleistet werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Betreiber ihren Aufzug warten lassen. Dass dies nicht immer gegeben ist, zeigt ein Anlagensicherheits-Report aus dem Jahr 2015.

Strengere Gesetzgebung durch unzureichende Wartung von Aufzügen

Diesem Report zufolge wiesen bei Überprüfungen mehr als 500.000 Aufzüge Mängel auf. Bei mehr als 3.000 der überprüften Aufzüge musste der Betrieb aufgrund schwerer Mängel stillgelegt werden. Demnach gibt es zahlreiche Aufzugsanlagen, die nicht wie gesetzlich vorgeschrieben, regelmäßig überprüft und gewartet werden. Laut Gesetz muss alle 2 Jahre eine Hauptprüfung durchgeführt werden. Das betrifft alle überwachungsbedürftigen Anlagen. Dafür qualifizierte Unternehmen müssen somit jeden Aufzug warten, der zur Personenförderung dient. Das sind neben Personenaufzügen auch Lastenaufzüge, Paternoster oder Bauaufzüge. Daher fallen selbst Aufzugsanlagen, welche nicht zur Personenförderung dienen, unter diese Regelung.

Hauptprüfung alle 2 Jahre Pflicht

Neben der Hauptprüfung alle zwei Jahre muss zur Sicherstellung der Sicherheit eines Aufzugs jährlich eine Zwischenprüfung durchgeführt werden. Hauptprüfungen sowie Zwischenprüfungen können nur von einer zugelassenen Überwachungsstelle vorgenommen werden. Dadurch werden Aufzuganlagen von neutralen und unabhängigen Unternehmen geprüft, bei denen kein wirtschaftliches Interesse bei Reparaturen und Instandhaltungen im Vordergrund stehen. Nach dem Aufzug warten wird Betreibern eine Prüfplakette ausgestellt. Diese belegt, dass der Aufzug fachmännisch überprüft wurde und in technisch einwandfreiem Zustand ist. Zudem gibt die ausgestellte Prüfplakette Aufschluss darüber, wann die nächste Prüfung ansteht.

Näheres zu den Wartungsverträgen mit Firmen

Um einen einwandfreien Betrieb von Aufzugsanlagen sicherzustellen, werden Wartungsverträge mit Fachfirmen abgeschlossen. Alternativ auch mit dem Kundendienst der Hersteller. Die Haupt- und Zwischenprüfungen dürfen jedoch nicht von diesen Unternehmen vorgenommen werden. Lediglich zugelassenen Überwachungsstellen sind dazu berechtigt. Die Wartungsverträge für Aufzugsanlagen variieren in der Vertragslaufzeit und im Umfang der Reparaturen.

Bei einer normalen Wartung wird der Aufzug lediglich einer Sichtprüfung unterzogen. So wird festgestellt, ob und welche Mängel vorhanden sind. Werden Mängel festgestellt, werden die Betreiber darüber informiert. Die Kosten für die Reparaturen werden jedoch separat verrechnet. Kostenlos bei normalen Wartungsverträgen ist das Schmieren und Einstellen von Einzelteilen. Alle anderen Leistungen werden gesondert verrechnet.

Aufzug warten – Vollwartungsverträge für sichere Funktion des Aufzugs

Umfangreicher in Bezug auf die Dienstleistungen eines Aufzug-Wartungsunternehmens sind bei abgeschlossenen Vollwartungsverträgen gegeben. Solche Verträge werden meist mit einer Laufzeit von 5 oder 10 Jahren abgeschlossen. Neben der Sichtprüfung sind Wartungsarbeiten sowie sämtliche benötigte Reparaturbauteile und damit zusammenhängenden Arbeiten in den Kosten mit eingeschlossen. Ein Vollwartungsvertrag gewährleistet somit einen reibungslosen Betrieb des Aufzugs, wodurch in der Regel auch keine Probleme für den Erhalt der Prüfplakette gegeben sind. Außerdem kümmern sich Wartungsunternehmen im Falle einer Störung, um die rasche Reparatur der Aufzugsanlage. Anfahrt und Materialkosten für die Störungsbehebung sind üblicherweise in den jährlichen zu bezahlenden Kosten enthalten.

Weitere Informationen finden Sie bei Cay Aufzugstechnik GBR.

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